
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") finden Anwendung auf die zwischen Unternehmen (nachfolgend "Kunde") und uns, der Firma JH Unternehmensberatung, Inhaberin Dipl. LM-Chemikerin Judith Höhn, Nordstraße 19, 74831 Gundelsheim, geschlossene Verträge über die Unternehmensberatung.
Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen werden hiermit widersprochen, sofern nicht durch ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns etwas anderes festgehalten wird. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere AGB gelten für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch dann, wenn in späteren Geschäftsbeziehungen nicht explizit auf diese AGB hingewiesen wird. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.
(3) Individualvereinbarungen zwischen dem Kunden und uns, die Ergänzungen oder Abweichungen dieser AGB beinhalten, haben Vorrang gegenüber diesen AGB, soweit diese schriftlich festgehalten und von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.
​
§ 2 Auftragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der im Vertragsangebot näher beschriebenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Qualitätsmanagement im Food-, Kosmetik- und Dienstleistungssegment auf dienstvertraglicher Basis. Zertifizierungsaudits sind hier ausgenommen.
Es wird nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten geschuldet.
Eine Garantie für eine erfolgreiche Zertifizierung wird nicht gegeben. Insbesondere stellen Maßnahmen und Empfehlungen, die in den Audits (Interne Audits, GAP-Audits und Betriebsbegehungen) formuliert werden, keine verbindliche Garantie für das Erreichen der Zertifizierung dar.
(2) Bei einem Audit prüfen und bewerten wir das Unternehmen auf das Funktionieren des Qualitätsmanagementsystems sowie auf Qualität der Prozesse, Produkte und Dienstleistungen. Dafür werden wir mittels Stichprobenprüfung Informationen sammeln und bewerten. Eine Überprüfung des gesamten Unternehmensgefüges wird dabei nicht geschuldet.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nachdem welche Dokumente oder Prozesse Gegenstand der Stichprobenprüfung sind, die Ergebnisse im Zertifizierungsaudit differenzieren können.
§â€…3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Kunde hat die Möglichkeiten über das Online-Kontaktformular der Website, per E-Mail, Fax, Telefon oder persönlich eine unverbindliche Anfrage an uns zu stellen.
(2) Bezugnehmend auf den Inhalt dieser Anfrage werden wir ein verbindliches Angebot an den Kunden versenden. Dieses Vertragsangebot erfolgt in Textform.
(3) Für eine wirksame Annahme dieses Vertragsangebots ist erforderlich, dass der Kunde innerhalb der von uns gesetzten Annahmefrist von drei Wochen ab Zugang erklärt. Diese Annahmeerklärung kann per Fax, E-Mail, postalisch oder durch persönliche Übergabe des Vertragsangebots, welches die Unterschrift und Firmenstempel des Kunden enthält, erfolgen. Wird unser Angebot vom Kunden nicht in der vorgegebenen Bindungsfrist angenommen, so erlischt es; die verspätete Annahmeerklärung gilt dann wiederum als neues Angebot.
§ 4 Änderung des Auftrags
(1) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform, andernfalls sind wir nicht verpflichtet die Änderungswünsche zu berücksichtigen.
(2) Im Übrigen sind wir zur Berücksichtigung der Änderungswünsche nur verpflichtet, soweit die betrieblichen und personellen Kapazitäten es zulassen und die Umsetzung uns zumutbar ist. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird von dem Kunden entsprechend übernommen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich unsere Beratungs- und Dienstleistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen und rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen. Er sichert zu, dass mitgeteilte Daten und Informationen richtig und vollständig sind.
Der Kunde stellt darüber hinaus geeignete Ansprechpartner zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung unserer Leistung jeweils notwendig sind.
(2) Der Kunde wird uns bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
(3) Der Kunde verpflichtet sich den Termin (Vorgesehener Leistungsbeginn und voraussichtliches Leistungsende/ voraussichtliche Laufzeit) sowie den Einsatzort der zu erbringenden Dienstleistung schriftlich zu bestätigen. Soweit keine lokale Präsenz beim Kunden erforderlich ist, können die Leistungen im Rahmen eines Online-Meetings abgehalten werden. Auch dies ist vom Kunden zu bestätigen.
(4) Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit uns einbeziehen oder beauftragen.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und können wir aus diesem Grunde die Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen und zwar um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung.
Soweit infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mehraufwände entstehen, wird der Kunde verpflichtet diese in angemessener Höhe zu vergüten. § 615 S. 2 BGB findet insoweit keine Anwendung.
§ 6 Vergütung, Zahlungsfristen, Zahlungsverzug
(1) Die von uns erbrachten Dienstleistungen werden entweder nach Zeitaufwand oder auf Festpreisbasis erbracht.
Ein Personentag umfasst 8 Stunden ohne Pausen. Beginn und Ende des Arbeitstages sowie die Einteilung der Pausen erfolgen in Abstimmung mit dem Kunden. Soweit eine Verkürzung der Arbeitstage oder Arbeitszeiten vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird, sind wir nicht zur Nachleistung oder Rückvergütung verpflichtet.
(2) Es gilt die im verbindlichen Vertragsangebot dargelegte Vergütungshöhe. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Wir akzeptieren in der Regel ausschließlich die im Rahmen unseres Angebots aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten.
(4) Bei einer Zahlung auf Rechnung ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug.
(5) Wir sind berechtigt Abschlagzahlungen bzw. Vorkasse im Umfang von 50 % des Auftragswertes zu verlangen. Der Betrag muss eine Woche vor Beginn unserer Auftragstätigkeit vollständig auf das in der Rechnung bezeichnete Konto eingegangen sein.
(6) Soweit Zahlungsverzug eintritt, gelten die gesetzlichen Regelungen. In einem Verzugsfall sind wir insbesondere berechtigt für Entgeltforderungen Zinsen i.H.v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Im Übrigen ist die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens nicht ausgeschlossen.
(7) Sollten wir in Vorleistung treten, sind wir berechtigt zur Wahrung unserer berechtigten Interessen eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden einzuholen. Im Falle eines negativen Ergebnisses behalten wir uns vor diese Zahlungsart abzulehnen.
(8) Es besteht keine Verpflichtung zu weiteren Dienstleistungen aus der Geschäftsbeziehung, soweit fällige Beträge, Zinsen und etwaige Kosten nicht vollständig bezahlt sind.
(9) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Dies gilt ebenso, soweit wir eine Forderung schriftlich anerkannt haben.
§â€…7 Haftung
(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §â€…7 eingeschränkt.
(2) Wir haften im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit wir dem Grunde nach gemäß § 7 (2) auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung typischerweise vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt typischerweise hätten voraussehen müssen. Ausgeschlossen sind alle anderen Schadensersatzansprüche, insbesondere solche wegen Mangelfolgeschäden.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für unsere Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen arglistigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Im Übrigen ist unsere Haftung in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
(7) Soweit Schadensersatzansprüche nach diesem § 7 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Ist die Dienstleistung aufgrund des Eintritts von Krankheit des Referenten, wichtiger organisatorischer Gründe oder höherer Gewalt nicht möglich, so sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert, zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Einen Anspruch auf Verzugsschaden hat der Kunde uns gegenüber in diesen Fällen nicht.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfe, Störung der Verkehrswege, unverschuldete oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbare behördliche Maßnahmen, Pandemien oder eingetretenen Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben.
Derartige Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt, insbesondere ihr Beginn und Ende, soweit diese Informationen bekannt sind.
(2) Sofern solche Ereignisse uns die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist (etwa länger als vier Monate), haben wir das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.
§ 9 Kündigung
(1) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt,
- der Kunde trotz Fristsetzung mit Zahlungen für länger als einen Monat in Rückstand gerät,
- der Kunde zahlungsunfähig wird oder
- über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
(3) Soweit der Kunde wirksam gekündigt hat, haben wir einen Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
§ 10 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung abtreten.
(2) Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir bestreiten die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für den Kunden- sämtliche Arbeitsergebnisse.
(2) Die Parteien vereinbaren, über solche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, die allgemein zugänglich sind. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Die Parteien werden nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
§ 12 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von uns erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse (Berichte, Empfehlungen etc.) das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte und nicht übertragbare Recht, die Arbeitsergebnisse ausschließlich für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden. Für die Dauer der Nutzung bis zur vollständigen Zahlung übertragen wir die einfachen Nutzungsrechte widerruflich unter der Maßgabe der vollständigen Zahlung.
§ 13 Umgang mit personenbezogenen Daten
(1) Personenbezogene Daten werden von uns nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung notwendig ist und der Kunde eingewilligt hat.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und die in diesem Zusammenhang stehende Leistungen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Parteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
§ 14 Aufbewahrung von Unterlagen
(1) Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag haben wir alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter uns aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt hingegen nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte.
(2) Unsere Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen nach drei Jahren.
§â€…15 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl unser Geschäftssitz oder der Sitz des Kunden. Werden wir jedoch angeklagt ist in diesen Fällen unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Unsere Beziehungen zum Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
(Stand: Oktober 2021)